Hiermit erkläre ich, dass ich die Kantonsbürgerschaft des Kantons Erlberg anstrebe.
Ich beziehe mich dabei auf die letzte gültige Version eines Kantonsgesetzes.
Gesetz über die Kantonsbürgerschaft
§ 1 Einbürgerung
(1) Jede Person, die nicht bereits in einem anderen Kanton Bürger ist, kann die Kantonsbürgerschaft des Kantons Erlberg erlangen.
(2) Die Kantonsbürgerschaft ist durch einfache Erklärung im Forum des Kantons Erlberg zu erlangen.
(3) Zusätzliche Vorrausetzung kann ein Bundesgesetz regeln, dass die Zustimmung der Volksversammlung erhält.
§ 2 Verwaltung
Die Verwaltung der Kantonsbürger obliegt dem Kantonsrat.
§ 3 Ausbürgerung
(1) Die Ausbürgerung steht jedem Bürger zu jeder Zeit zu.
(2) Sie ist durch Erklärung im Forum oder durch Nachricht an den Kantonsrat möglich.
§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Kantonsrat in Kraft.