Richtig, da habe ich mich damals kreativ... "ausgetobt". Örgs.
Fand Rüdi damals nicht so gut, weil ich sein Kartenmaterial (Freistein/Heroth) mit verwendet habe.
Echt? Kann ich mich gar nicht mehr dran erinnern. Schön war aber beides nicht.
Richtig, da habe ich mich damals kreativ... "ausgetobt". Örgs.
Fand Rüdi damals nicht so gut, weil ich sein Kartenmaterial (Freistein/Heroth) mit verwendet habe.
Echt? Kann ich mich gar nicht mehr dran erinnern. Schön war aber beides nicht.
Noch kann ich mich auch einem anderen Kanton widmen; einem wo es noch weniger oder keine Vorarbeit gibt.
Gibt es denn eine Sammlung der geografischen Eigenheiten der Kantone? Ich glaube ohne Kenntnis der Nachbarschaft wird es sehr schwer über Lage und Anordnung zu reden.
Von Eulenthal habe ich noch nichts gehört. Klingt aber interessant.
Also, wenn gewünscht, würde ich mich schon gerne um einen Kanton kümmern. Gerne Erlberg, falls dieser noch offen ist. Ansonsten simuliere ich immer gerne einen Fußballclub und könnte mir vorstellen, dass Bangen in eine kleine Messermanufaktur investiert und das Alpinische Offiziersmesser wieder bekannter macht.
Moin!
Was kann man denn mal Schönes im wiederbelebten Alpinia tun? Wie kann man sich einbringen und wo soll es hingehen?
Hebt das Glas.
Auf unseren König!
Vielen Dank, der Herr.
Gegen ein Likörchen hätte ich natürlich nichts einzuwenden.
Hiermit erkläre ich, dass ich die Kantonsbürgerschaft des Kantons Erlberg anstrebe.
Ich beziehe mich dabei auf die letzte gültige Version eines Kantonsgesetzes.
(1) Jede Person, die nicht bereits in einem anderen Kanton Bürger ist, kann die Kantonsbürgerschaft des Kantons Erlberg erlangen.
(2) Die Kantonsbürgerschaft ist durch einfache Erklärung im Forum des Kantons Erlberg zu erlangen.
(3) Zusätzliche Vorrausetzung kann ein Bundesgesetz regeln, dass die Zustimmung der Volksversammlung erhält.
Die Verwaltung der Kantonsbürger obliegt dem Kantonsrat.
(1) Die Ausbürgerung steht jedem Bürger zu jeder Zeit zu.
(2) Sie ist durch Erklärung im Forum oder durch Nachricht an den Kantonsrat möglich.
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Kantonsrat in Kraft.